2.a) Über die zur Testamentserrichtung notwendige Urteilsfähigkeit einer Person hat sich das Kantonsgericht im Fall Zingg (ZF 99 41) in Anlehnung an den massgeblichen Bundesgerichtsentscheid 124 III 5 ff. ausführlich geäussert. Nach den in diesem Urteil des Bundesgerichts enthaltenen und im folgenden wiedergegebenen Erwägungen, die ihrerseits unter Hinweis auf die einschlägige Literatur die von der Rechtsprechung entwickelten und im Entscheid 117 II 231 ff.