Allein mit dem Schreiben des Datums in Worten bekundete die Erblasserin offensichtlich Mühe. Das ist aber nicht etwas ganz Ungewöhnliches, fällt es doch auch einem durchaus schreibgewohnten Menschen nicht immer leicht, Zahlen in Worten zu schreiben. Es ist sodann denkbar, dass die Schreiberin zwischendurch nicht mehr ganz sicher war, ob es nun der zwölfte oder der vierzehnte November war, als sie ihr Testament schrieb. Auch in einer solchen Unsicherheit ist nichts Aussergewöhnliches zu sehen, und selbst wenn sie sich – was angesichts der klaren Datumsangabe in Ziffern unwahrscheinlich ist – in diesen zwei Daten geirrt haben sollte, wäre dies unter dem Gesichtspunkt von Art.