von jener des Datumsteils unterscheidet; zwingend ist dies allerdings keineswegs und es kann schon gar nicht als erwiesen angesehen werden. Es ist immerhin festzustellen, dass U. T. offenbar nur mit dem Schreiben des Datums Schwierigkeiten hatte, unterscheidet sich doch das Wort „Feldis“ im unteren Abschnitt noch nicht von jenem im Textteil. Auch das am Schluss des Textes in Ziffern geschriebene Datum ist abgesehen von einem sich an der falschen Stelle befindlichen Punkt korrekt. Allein mit dem Schreiben des Datums in Worten bekundete die Erblasserin offensichtlich Mühe.