Sie verweisen auf die Tatsache, dass das Testament von R. J. erst am 24. Juni 1998 dem Kreispräsidenten Domleschg zur Verwahrung übergeben worden ist sowie auf die Aussagen der Zeugin Maya J., welche erklärt hatte, der Beklagte habe ihr einmal mitgeteilt, er habe von U. T. ein verschlossenes Couvert erhalten, welches erst nach deren Tod zu öffnen sei. Die Zeugin konnte allerdings nicht sagen, wann diese Unterredung stattgefunden hat, doch sei es in jedem Falle vor dem Tode der Erblasserin, möglicherweise vor deren 85. Geburtstag gewesen.