Anfang bis Ende am angegebenen Datum geschrieben worden ist, für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung entscheidende Bedeutung zu. b) Es ist zwischen den Parteien unbestritten, dass die Gegenstand dieses Verfahrens bildende eigenhändige letztwillige Verfügung von U. T. niedergeschrieben wurde. Dieses Testament hat folgenden Wortlaut: „Lester Wille´ 9