Kreispräsidenten Domleschg am 16.09.1998 eröffnet, für ungültig erklärt. 2. Die Kosten des Vermittleramtes Domleschg in der Höhe von Fr. 185.-- sowie die Kosten des Bezirksgerichtes Hinterrhein, bestehend aus: Gerichtsgebühren Fr. 15'000.— Streitwertzuschlag Fr. 2'000.— Schreibgebühren Fr. 2'030.— Barauslagen (inkl. Gutachten) Fr. 9'700.— Total Fr. 28'730.— gehen zulasten des Beklagten.