Beide Parteivertreter schlugen in der Folge vor, mit der Ausarbeitung eines postmortalen Gutachtens Prof. Dr. med. K. und mit der Erstellung eines graphologischen Gutachtens dipl. Psychologe C.G. zu beauftragen. Die beiden Experten wurden darauf vom Bezirksgerichtspräsidenten mit der entsprechenden Begutachtung betraut. C.G. erstattete seinen Bericht am 19. September 2000; es veranlasste die Parteivertreter zu keinen zusätzlichen Fragen. Prof. Dr. med. K. lieferte sein Gutachten am 18. Oktober 2000 ab und ergänzte es am 27. Juni 2001, nachdem ihm noch zwei zusätzliche Zeugeneinvernahmenprotokolle vorgelegt worden waren.