mundschaftsbehörde mitgeteilt hatte, sie fühle sich nun wieder imstande, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, wurde die Beistandschaft am 12. September 1979 wieder aufgehoben. Am 9. September 1997 meldete August T. der Vormundschaftsbehörde des Kreises Domleschg, dass U. T., zur Zeit im Krankenhaus Thusis, seit einigen Monaten sehr verwirrt sei und sich kaum mehr selbst versorgen könne. Nach Rückfrage beim Hausarzt Dr. K. Y., Thusis, ordnete die Vormundschaftsbehörde Domleschg darauf durch Beschluss vom 2. Oktober 1997 eine Beiratschaft im Sinne von Art. 395 Abs. 1 ZGB an und ernannte August T. zum Beirat.