es handelt sich um Cousins und Cousinen der Verstorbenen, beziehungsweise um Nachkommen von solchen. In ihrem handschriftlichen Testament vom 12. November 1996, das den versammelten gesetzlichen Erben am 16. September 1998 vor Kreisamt Domleschg eröffnet wurde, hatte die Erblasserin verfügt, dass ihr ganzes Vermögen nach ihrem Ableben an R. J. übergehen solle. Am 28. März 1990 hatte U. T. mit dem 1943 geborenen August T. einen Erbvertrag abgeschlossen, nach welchem dieser bei ihrem Ableben die Wiesen sowie das Maiensäss mit Stall und Hütte in „N“ erhalten sollte.