{"Signatur": "GR_KG_006", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2002-08-20", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_006_ZF-2002-26_2002-08-20.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZF_2002_26_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609763b9d47e9f2a30d4858971b2a26871fe8ae5d3135d68c0417e57d00326fa745a6edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609763b9d47e9f2a30d4858971b2a26871fe8ae5d3135d68c0417e57d00326fa745a6edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZF_2002_26", "Checksum": "2e955e6c4df23c791eef06d7046823e7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZF 2002 26"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Zivilkammer 20.08.2002 ZF 2002 26"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera civile I 20.08.2002 ZF 2002 26"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. 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T. imstande gewesen sei, dieses Schriftstück aufzusetzen, könne sich\nallerdings nicht vorstellen, dass der obere Teil von ihr stamme. Sie habe zwar zusammenhängende Texte, etwa Geburtstagskarten geschrieben, doch habe sie viel\nZeit gebraucht, um eine Unterschrift zu leisten. Die Frage, ob die Erblasserin stets\ngewünscht habe, dass ihre Güter in der Verwandtschaft blieben, konnte der Zeuge\nnicht beantworten.\n\nDer Zeuge Theo C.-L. ist der Schwiegersohn der Klägerin Lina L.-T. und\nseine Ehefrau war das Patenkind der Erblasserin. Ihm fielen ab dem 80. Altersjahr\nder U. T., also ab 1992, Wahnvorstellungen und Angstzustände auf. Auch er\nbestätigte die Wetterfühligkeit und die häufigen Kopfschmerzen der Erblasserin, zu\nwelcher seine Schwiegermutter als Cousine ein gutes Verhältnis gehabt habe. Der\nZeuge kann sich nicht vorstellen, dass der Inhalt des Testaments dem Denkmuster\nder Erblasserin entspricht und glaubt, dass sie nur unter Druck etwas Derartiges\ngeschrieben haben könne. Er räumt ein, dass er seine Schwiegermutter in dieser\nAngelegenheit vertreten und Einsicht in alle Akten genommen habe, die dieser zur\nVerfügung gestanden hätten. Man sei in Chur zusammengekommen und habe alles\nbesprochen. – Die Zeugin Nada P. ist wie auch ihr Ehemann mit R. J. befreundet\nund dieser ist Firmgötti von zwei Töchtern der Zeugin. Sie hat U. T. 1992 und dann\nvor allem 1994/95 näher kennen gelernt und erklärte, dass sie R. J. oft bei der Erblasserin angetroffen habe. Wie offenbar auch dieser habe sie regelmässig deren\nWäsche besorgt. U. T. habe immer wieder gesagt, wie lieb und verständnisvoll R.\nJ. zu ihr sei; sie sei froh, dass dieser auch nach ihrem Tode zu ihren Sachen schaue.\nDie Zeugin ist der Auffassung, dass die Erblasserin durchaus normal war und 1996\neinen Text wie jenen des Testaments formulieren konnte. Sie selbst habe 1997 von\nihr eine Karte erhalten, mit welcher sie sich für eine Einladung bedankt habe.\n\nSchliesslich liegen drei Zeugenaussagen von Angestellten des Altersheims\nDomleschg vor. Heimleiter Paul Lehmann deponierte, dass mit U. T. bei ihrem Eintritt ins Heim im Dezember 1997 noch gut habe gesprochen werden können, auch\nwenn sie in ihrer Aufnahmefähigkeit reduziert gewesen sei. Ihr damaliger Zustand\nkönne nicht als normal bezeichnet werden und habe sich bis zu ihrem Tode dauernd\nverschlechtert. Er könne sich aber vorstellen, dass sie anfänglich noch in der Lage\n17\n\ngewesen wäre, einen Text wie jenen des Testaments zu verstehen. In ähnlicher\nWeise äusserte sich auch die Krankenschwester Martha T., welche die Erblasserin\nbereits aus früherer Zeit kannte. Auch sie hatte von dieser anfänglich einen guten\nEindruck; U. T. habe viel erzählt von den Schafen und vom Maiensäss; ihr geistiger\nZustand sei durchaus gut gewesen, auch wenn sie ihr Zimmer nicht mehr allein\nhabe finden können. Bei ihrem Eintritt hätte sie den Text des Testaments wohl noch\nverstehen können; nach zwei bis drei Monaten seien dann aber Änderungen eingetreten. Nach der Auffassung der Zeugin Ursula Affentranger, ebenfalls einer Krankenschwester, war U. T. vom Eintritt ins Altersheim an zeitlich und örtlich desorientiert. Es habe zwar immer wieder Momente gegeben, in denen sie klar habe denken\nkönnen, doch habe es wieder Zeiten gegeben, zu welchen sie verwirrt gewesen sei.\nDie Frage, ob die Erblasserin noch geistig in der Lage gewesen war, den fraglichen\nText zu verstehen, sei schwierig zu beantworten, sie glaube aber, dass sie ihn noch\nhätte verstehen können, wenn jemand mit ihr darüber gesprochen hätte.\n\n"}