{"Signatur": "GR_KG_006", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2002-08-20", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_006_ZF-2002-26_2002-08-20.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZF_2002_26_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609763b9d47e9f2a30d4858971b2a26871fe8ae5d3135d68c0417e57d00326fa745a6edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd609763b9d47e9f2a30d4858971b2a26871fe8ae5d3135d68c0417e57d00326fa745a6edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZF_2002_26", "Checksum": "2e955e6c4df23c791eef06d7046823e7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZF 2002 26"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Zivilkammer 20.08.2002 ZF 2002 26"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera civile I 20.08.2002 ZF 2002 26"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. 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T. ihrem Alter entsprechend als durchaus normal und es war ihm nicht aufgefallen, dass sie geistig schwach und bei Föhn sowie am Todestag ihrer Mutter\nvöllig verwirrt gewesen wäre; er konnte auch nicht bestätigen, dass im Dorf über\nsolche Dinge gesprochen wurde. Er erklärte sodann, dass er nicht alle Verwandten\nder Erblasserin persönlich gekannt habe und folglich nichts über die gegenseitigen\nBeziehungen sagen könne; es sei ihm auch nicht bekannt, ob es der Wunsch der\nVerstorbenen gewesen sei, dass ihre Güter in der Verwandtschaft blieben. - Mit\nBezug auf das gesundheitliche Befinden und insbesondere den Geisteszustand der\nU. T. ist auch der ebenfalls aus Feldis stammenden Zeugin Maya J. nichts Besonderes aufgefallen; die Erblasserin hat ihr lediglich einmal heulend geklagt, es werde\nbei ihr immer eingebrochen. - Der Zeuge Gion T. war seit 1975 Pächter der Erblasserin. Er konnte über den geistigen Zustand U. Ts nichts Besonderes feststellen und\nhält es für übertrieben, von Wahnideen zu sprechen; allerdings habe sie Angst gehabt, dass ihr jemand etwas wegnehmen könnte und sie habe sich auch einmal\ndarüber beklagt, dass ihr die schönsten Äpfel gestohlen worden seien. Vor allem\nder Spätherbst sei für sie eine schwierige Zeit gewesen und sie sei in dieser Jahreszeit niedergeschlagen gewesen; auch sei ihr Befinden stark wetterabhängig gewesen, doch sei ihm nicht bekannt, dass sie an Föhntagen völlig verwirrt gewesen\nwäre. Sie sei sicher nicht geisteskrank in dem Sinne gewesen, wie er dieses Wort\nverstehe und auch von Geistesschwäche könne seines Erachtens nicht gesprochen\nwerden; allerdings habe sie Mühe mit dem Alter gehabt. U. T. sei nicht leicht zu\nbeeinflussen gewesen und habe mit Geld sehr wohl umgehen können. Das habe\nsich auch anlässlich von Verhandlungen über den allfälligen Kauf eines Stalles im\nJahre 1995 gezeigt, als sie sein Angebot als zu tief abgelehnt habe. Das Verhältnis\nder Erblasserin zu ihren Verwandten bezeichnet der Zeuge als gut, doch habe er\nnie gesehen, dass jemand bei ihr geschlafen oder längere Zeit bei ihr gewesen\n15\n\nwäre. Er habe nie etwas darüber gehört, wer dereinst ihre Erben sein sollten; sie\nhabe aber jeweils gesagt, sie möchte eigentlich wissen, was mit ihrem Land einmal\ngeschehe. Mit Bezug auf das Testament erklärte der Zeuge, die Schrift stamme\neindeutig von U. T., hingegen habe sie den Text unmöglich selbst formulieren können. Bemerkenswert ist die Feststellung Gion Ts, dass er auf Anfrage des Klägers\nL. T. hin erklärt habe, er sei nur bereit, als Zeuge auszusagen, wenn er einen Pachtvertrag von mindestens zehn Jahren erhalte. Der erwähnte Kläger habe ihm das\nTestament und auch den Zeugenfragebogen gezeigt. Bereits früher habe er mit seiner Schwägerin Marianne T. über die Zeugeneinvernahmen gesprochen und Einsicht in die Zeugenfragen erhalten.\n\nDie Zeugin Ruth E. lernte U. T. kennen, als sie 1982 nach Feldis zugezogen\nwar; ab 1988 waren die beiden Frauen Nachbarinnen. Ab 1990 stellte die Zeugin\nbei der Erblasserin eine Wesensveränderung fest, was sich vor allem in einer Verminderung des Kurzzeitgedächtnisses offenbarte. Sie berichtete sodann über\nWahnvorstellungen U. Ts im Zusammenhang mit den Eltern und dem Bruder sowie\nKlagen, wonach bei ihr eingebrochen worden sei, konnte diese Feststellungen jedoch nicht zeitlich einordnen. Die Erblasserin soll sehr wetterfühlig gewesen sein\nund sie habe bei Föhn wegen starker Kopfschmerzen nicht klar denken können. Sie\nglaube nicht, dass U. T. um den 12. November 1996 herum (als sie ihr Testament\nschrieb) noch im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten gewesen sei. Das Testament\nsei ihr von einer Verwandten gezeigt worden; sie könne nicht beurteilen, ob dieses\ndem Denkmuster der Erblasserin entspreche, könne sich aber nicht vorstellen, woher diese das ungebräuchliche Wort „Ableben“ genommen habe. Sie sei auch nicht\nimstande gewesen, einen zusammenhängenden Text von Hand zu schreiben. Zu\nihren Verwandten habe U. T. ein gutes Verhältnis gehabt und diese hätten ihr auch\ngeholfen; nachdem R. J. nach Feldis gekommen sei, habe ihr auch dieser geholfen;\ndie beiden hätten gute Kontakte zueinander gepflogen. Die Erblasserin habe sicher\nkeinen hohen Intelligenzquotienten gehabt, doch hätten ihre geistigen Fähigkeiten\nfür ihr Leben sehr wohl ausgereicht. – Der Posthalter P. kannte U. T. seit seinem\nZuzug nach Feldis im Jahre 1990. Er äusserte sich als Zeuge dahin, die Erblasserin\nhabe unter starkem Verfolgungswahn gelitten und habe das Gefühl gehabt, es\nwerde ihr etwas gestohlen, so zum Beispiel auch Geld, das sie am Postschalter\nbezogen und von dem sie auf dem Heimweg etwas ausgegeben habe, ohne sich\nspäter daran erinnern zu können. Die Erblasserin habe gesundheitliche Schwankungen gehabt, die im Spätherbst begonnen und bis in den nächsten Sommer gedauert hätten; bei Föhn habe sie Kopfweh gehabt und sie sei sehr unausgeglichen\nund oft nicht ansprechbar gewesen. Zum Gesundheitszustand der Erblasserin im\n16\n\n"}