In solchen Skigebieten ist es ein legitimes Bedürfnis, das eigene Angebot beziehungsweise „Produkt“ klar von demjenigen des Nachbarlandes abzugrenzen, was allein mit dem Ortsnamen nicht - jedenfalls nicht in ausreichendem Masse- erreicht wird. Das Gegenstück zu Österreicher Schneesportschulen sind nicht Samnauner, sondern Schweizer Schneesportschulen. Somit ist davon auszugehen, dass hier „besondere Umstände“ vorliegen und sich daher auch aus dieser Sicht der Zusatz „Schweizer“ rechtfertigt. Dabei sei darauf hingewiesen, dass für solche Fälle auch schon vor der revidierten Handelsregisterverordnung gemäss aArt. 45 Abs. 1 HRegV