Aus dem Umstand, dass der Verein „Private Schneesportschule Samnaun“ mit Fusionsvertrag vom 18./19. August 2001 vom Berufungsbeklagten übernommen wurde, kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass dessen Mitgliedschaft im SSBS auf den Verein „Schweizer Schneesportschule Samnaun“ übergegangen ist. Wird ein Verein durch Universalsukzession, insbesondere bei Fusion aufgelöst, so erlischt seine Mitgliedschaft bei einem anderen Verein, es sei denn die Übertragung der Mitgliedschaft wäre in den Statuten des übergeordneten Vereins ausdrücklich vorgesehen (vgl. Riemer, a.a.O., Rz 731 zu Art. 70 mit Hinweisen).