Die gewählten Namensbestandteile „Schweizer“, „Schnee“, „Sport“, „Schule“ und „Samnaun“, deren Reihenfolge und damit auch deren Wortklang bleiben jedoch trotz der unterschiedlichen Schreibweise in beiden Fällen identisch. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, war für den Aussenstehenden somit bereits aufgrund der Verwendung der Bezeichnung „Schweizer Schnee Sport Schule Samnaun“ erkennbar, dass er den Namen „Schweizer Schneesportschule Samnaun“ auch in dieser Schreibeweise nicht nachahmen darf.