g) Der Verweis der Berufungsklägerin auf die Ausführungen der Gegenpartei im vorinstanzlichen Plädoyer auf S. 7 und 8 sowie auf das Schreiben von Rechtsanwalt Cavigelli an Rechtsanwalt Vital vom 26. November 1998 (KB 18), wonach der Verein „Schweizer Schneesportschule Samnaun“ beabsichtige, seinen Namen spätestens ab Winter 1999/2000 zu verwenden, erweist sich ebenfalls als unbehelflich. Hier ging es darum, dass die Eintragung des Vereins „Schweizer Schnee- 19