Vielmehr lassen die dargelegten Umstände darauf schliessen, dass die mit den beiden anderen Schreiben identische Anfrage an die LSB Samnaun AG, auch wenn sie undatiert blieb, ebenfalls am 8. Oktober 1998 versandt worden ist. Dies um so mehr, als der Berufungsbeklagte offenbar auch darauf angewiesen war, dass die LSB Samnaun AG ihm einen Sammelplatz für seine Skiund Snowboardschule zur Verfügung stellt (vgl. KB 8). Der Berufungsbeklagte hat sich also auch mit dem Schreiben an die LSB Samnaun AG noch vor dem Tage- 17