Die Gründung des Vereins und der damit einhergehende Aufwand wären unter solchen Umständen völlig umsonst gewesen. Die Anfragen an die genannten Institutionen und Behörden machen also nur dann einen Sinn, wenn sie vor beziehungsweise bei Gründung des Vereins erfolgt sind. Es ist somit auch aus diesen Gründen nicht nachvollziehbar, dass die Stellungnahme der LSB Samnaun AG erst geraume Zeit nach der Vereinsgründung vom 9. Oktober 1998 eingeholt worden ist. Vielmehr lassen die dargelegten Umstände darauf schliessen, dass die mit den beiden anderen Schreiben identische Anfrage an die LSB Samnaun AG, auch wenn sie undatiert blieb, ebenfalls am 8. Oktober 1998 versandt worden ist.