Im Schreiben des Berufungsbeklagten vom 28. Oktober 1998 an interessierte Samnauner Personen und Firmen wird festgehalten: “Kontakte mit der Gemeinde, mit Samnaun Tourismus und mit der Luftseilbahn Samnaun AG haben ebenfalls stattgefunden. Von Seiten des Samnaun Tourismus und der Luftseilbahn Samnaun AG werden die Erwartungen bestätigt, das die „Schweizer Schneesportschule Samnaun“ willkommen ist. Eine Stellungnahme seitens der Gemeinde ist noch ausständig.“ Daraus geht hervor, dass das undatierte Schreiben an die LSB Samnaun bereits vor dem 28. Oktober 1998 versandt worden sein muss.