d) Ein vierter Brief ging an die Luftseilbahnen (LSB) Samnaun AG. Auch darin wird die Adressatin mit praktisch identischem Wortlaut über die Gründung einer neuen Schneesportschule sowie über deren Name und Rechtsform informiert. Dieses Schreiben ist allerdings undatiert (vgl. KB 10). Gestützt auf diesen Umstand bestreitet die Berufungsklägerin, dass der Brief an die LSB vor dem 23. Oktober 1998 überhaupt versandt worden ist.