sichtlich. Durfte die Anfrage des Berufungsbeklagten somit bereits vor der Beschlussfassung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, so ist nicht einzusehen, weshalb die zuständigen Behörden verpflichtet gewesen wären, über diese Angelegenheit Schweigen zu bewahren. Es leuchtet ein, dass in einer kleinen, hauptsächlich vom Tourismus lebenden Gemeinde wie Samnaun gerade die Gemeindebehörden bestrebt sind, eine wirtschaftlich lukrative Einnahmequelle wie den Wintertourismus zu erhalten und zu fördern.