Vielmehr gründet sie einerseits auf der Tatsache, dass die Gemeinde Samnaun eine Kleingemeinde ist, welche vorwiegend vom Tourismus lebt, und andererseits auf der Konsequenz, welche nach allgemeiner Lebenserfahrung unter den gegebenen Umständen aus diesen Fakten gezogen werden muss. Angesichts der genannten Tatsachen wäre es wirklichkeitsfern, anzunehmen, das Schreiben an Samnaun Tourismus hätte sich nicht derart ausgewirkt, wie oben beschrieben. Dies um so mehr, als für den Vorstand von Samnaun Tourimus kein Grund bestand, über die Anfrage der Berufungsbeklagten Schweigen zu bewahren.