auch die Berufungsklägerin als bis anhin einzige Betreiberin einer Ski- und Snowboardschule in Samnaun gehört, einander kennen. In Anbetracht dessen sowie der Bedeutung des Wintertourismus für die Talschaft Samnaun und der Brisanz, die eine solche Neuigkeit demnach für einen Grossteil der Bevölkerung haben musste, wird deutlich, dass sich der Name der neuen Schneesportschule in der Gemeinde beziehungsweise zumindest innerhalb der Tourismusbranche herumgesprochen haben muss, so dass auch die Berufungsklägerin davon Kenntnis nehmen konnte. Diese Schlussfolgerung beruht entgegen der Behauptung der Berufungsklägerin nicht auf der Annahme „irgendwelcher unbewiesener Verhältnisse im Samnaun“.