Aufgrund des Einladungsschreibens vom 13. Oktober 1998 steht fest, dass die Berufungsklägerin spätestens am 13. Oktober 1998 davon Kenntnis erhalten hat, dass eine neue Skischule bei Samnaun Tourismus eine Anfrage eingereicht hat. In der Einladung vom 13. Oktober 1998 war zwar als Traktandum lediglich „Orientierung von Samnaun Tourismus über Anfrage weitere Skischule“ aufgeführt. Wie die Berufungsklägerin zutreffend ausführt, wird also der Name dieser Skischule im Einladungsschreiben nicht erwähnt.