b) Mit Schreiben vom 8. Oktober 1998 (KB 9) teilte O. Z. dem Vorstand von Samnaun Tourismus mit, dass sich zur Zeit eine zweite Skischule in Gründung befinde. Es handle sich dabei um den Verein „Schweizerische Schnee Sport Schule Samnaun“. Gleichzeitig bat er im Hinblick auf die Erteilung der kantonalen Bewilligung um eine Stellungnahme. Am 13. Oktober 1998 beschloss der Vorstand von Samnaun Tourismus, die Anfrage der Berufungsklägerin vor Abgabe einer Stellungnahme mit der Skischule Nova zu besprechen (BB 30). Infolgedessen lud Samnaun Tourismus die „Schweizer Skischule Nova Samnaun GmbH“ gleichentags zu einer Besprechung dieses Themas am 23. Oktober 1998 ein (KB 25).