Da sich die Stellenausschreibung an Ski- und Snowboardlehrer richtete, ist davon auszugehen, dass sich der Name des neuen Vereins in einer relativen kleinen, auf den Wintertourismus ausgerichteten Gemeinde wie Samnaun zumindest unter den Skilehrern beziehungsweise in den im Bereich des Wintersports tätigen Kreisen herumgesprochen hat. Damit wurde der Name des Berufungsbeklagten gerade in den Kreisen bekannt, zu denen auch die Berufungsklägerin als Betreiberin einer Schneesportschule gehört. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wintertourismus in einer Tourismusregion wie Samnaun eine wesentliche Einkommensquelle für einen Grossteil der Einwohner bildet.