a) Mit Schreiben vom 12. Oktober 1998 (KB 7) an E. P., P. Sport/Schweizer Schneesportschule Samnaun bedankte sich das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Samedan (RAV) für die Stellenmeldung der Schweizer Schneesportschule Samnaun und bestätigte deren Speicherung im System bis zum 31. Oktober 1998. Aus diesem Schreiben geht klar hervor, dass sich der Berufungsbeklagte beziehungsweise dessen Gründungsgesellschaft bereits am 6. Oktober 1998 an das RAV gewandt hat, weil fünf Ski- und Snowboardlehrer für den Betrieb der Schneesportschule gesucht wurden.