Dieses datiert jedoch nach dem Tagebucheintragung der Firma „Schweizer Schneesportschule Samnaun GmbH“ vom 22. Oktober 1998. Demnach kann ihm von vornherein keine die Gebrauchspriorität begründende Wirkung zukommen. Zu prüfen bleibt daher, ob der Name des Vereins mit dem Versand der übrigen Schreiben beziehungsweise aufgrund dessen Auswirkungen derart gebraucht worden ist, dass er zumindest von einem bestimmten Kreis Dritter wahrgenommen werden konnte und der Aussenstehende somit wissen musste, welchen Namen er nicht nachahmen darf.