Schweizer Schneesportschule Samnaun“ ableiten. Schliesslich bleibt darauf hinzuweisen, dass die Firma „Schweizer Skischule Nova Samnaun GmbH“ gegenüber dem Namen „Schweizer Skischule Samnaun“ den Zusatz „Nova“ enthält. Sie verfügt somit über einen ergänzenden Bestandteil, mit dem sie sich sowohl im Wortklang und Schriftbild als auch hinsichtlich des Logos (vgl. KB 26, BB 33) zusätzlich vom Namen des Berufungsbeklagten unterscheidet.