Entscheidend ist dabei das Erinnerungsbild, das in der Vorstellung des Durchschnittsabnehmers zurückbleibt. Die im Markenrecht entwickelten Grundsätze zur Beurteilung der Frage nach dem Vorliegen einer Verwechslungsgefahr sind auf das Lauterkeitsrecht übertragbar. Demnach bilden der Wortklang, der Wortsinn und das Schriftbild wesentliche Beurteilungskriterien (vgl. Carl Baudenbacher, Lauterkeitsrecht, Kommentar zum UWG, Basel 1001, S. 430 ff.).