Strafe nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall zu verbieten, ihre Firma „Schweizer Schneesportschule Samnaun GmbH“ zu verwenden. 2. Unter voller amtlicher und ausseramtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. 7.6 % MwSt zulasten der Gesuchsgegnerin (Klägerin/Widerbeklagte und Berufungsklägerin).“