3. Die Kosten des Bezirksgerichts Inn, exkl. Beschwerdeverfahren betr. Vorladung und Besetzung des Gerichts, bestehend aus einer Gerichtsgebühr inkl. Massnahmeverfahren und Streitwertzuschlag von CHF 12'500.-- einer Schreibgebühr, inkl. Massnahmeverfahren, von CHF 1'100.-- Barauslagen, inkl. Massnahmeverfahren, von CHF 200.-- Total somit CHF 13'800.-- werden der Klägerin auferlegt.