G. Demgegenüber beantragte der Verein „Schweizer Schneesportschule Samnaun“ in seiner Prozessantwort vom 1. Mai 2000: „1. Die Klage der SSSSS GmbH sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. 7.5% MWSt, zulasten der SSSSS GmbH. 3. Widerklage: