F. Nach erfolglos verlaufener Sühneverhandlung vom 4. Februar 2000 bezog die „Schweizer Schneesportschule Samnaun GmbH“ am 9. Februar 2000 den Leitschein und reichte die Prozesseingabe am 1. März 2000 beim Bezirksgericht Inn ein. Die Rechtsbegehren der Klägerin lauteten: 4