D. Am 19. November 1998 gründeten O. Z., C. P. und H. T. den Verein „Private Schneesportschule Samnaun“, der nach Einholung der erforderlichen Bewilligung den Betrieb einer Schneesportschule aufnahm. Dies geschah offenbar als Übergangslösung, weil der Berufungsbeklagte keine Betriebsbewilligung erhielt, da ihm die GmbH mit der Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 1998 zuvorgekommen war und die Eintragung des Vereins unter dem gleichen Namen in der Folge abgelehnt wurde.