{"Signatur": "GR_KG_006", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2002-06-24", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_KG_006_ZF-2002-23_2002-06-24.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/ZF_2002_23_ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976396a23e9c77aac31ceb89baf2a0dd815a74387b354f16ff5468848a315f407c1edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de?path=ea3b182beef59b8c349185d9526f43b08ca2264ab0e2c0acca19b59adcd60976396a23e9c77aac31ceb89baf2a0dd815a74387b354f16ff5468848a315f407c1edc1bc0425c099a9488a18062b80f8de&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=ZF_2002_23", "Checksum": "acb17d3ef9a38b17671cdddabe35b295"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["ZF 2002 23"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. Zivilkammer 24.06.2002 ZF 2002 23"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale cantonale Camera civile I 24.06.2002 ZF 2002 23"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Kantonsgericht I. 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Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stellt die Rechtsprechung auf den Eindruck ab, den die Kennzeichen\nbeim Durchschnittsabnehmer hinterlassen. Es ist nach dem Eindruck zu fragen, den\ndie Zeichen in ihrer gesamten Erscheinung für die Allgemeinheit entfalten. Entscheidend ist dabei das Erinnerungsbild, das in der Vorstellung des Durchschnittsabnehmers zurückbleibt. Die im Markenrecht entwickelten Grundsätze zur Beurteilung der\nFrage nach dem Vorliegen einer Verwechslungsgefahr sind auf das Lauterkeitsrecht übertragbar. Demnach bilden der Wortklang, der Wortsinn und das Schriftbild\nwesentliche Beurteilungskriterien (vgl. Carl Baudenbacher, Lauterkeitsrecht, Kommentar zum UWG, Basel 1001, S. 430 ff.).\n\nb) Stellt man die aus jeweils drei Bestandteilen zusammengesetzten Kennzeichen „Schweizer Skischule Samnaun“ und „Schweizer Schneesportschule\nSamnaun“ einander gegenüber, so wird sofort deutlich, dass diese Begriffe nicht\nidentisch sind. Auch wenn die Bestandteile „Schweizer„ und „Samnaun“ in beiden\nBezeichnungen übereinstimmen, unterscheiden sich die beiden Zeichen doch klar\ndurch die in der Mitte verwendeten Begriffe „Skischule“ beziehungsweise „Schneesportschule“. Zwar ist in beiden Begriffen der Wortteil „Schule“ enthalten. Allein aufgrund des nicht identischen Silbenmasses („Schnee-sport-schule“ gegenüber „Skischule“) ergeben sich aber bereits klare Unterschiede in bezug auf den klanglichen\nEindruck, den die Bestandteile „Schneesportschule“ und „Skischule“ und damit\nauch die beiden Kennzeichen in ihrer gesamten Erscheinung beim Publikum hinterlassen (vgl. auch Baudenbacher, a.a.O., S. 443, Rz 72 zu Art. 3 lit. d UWG mit\nHinweisen). Ausserdem ergeben sich auch Unterschiede in der klanglichen Gesamtwirkung der beiden Zeichen. Währenddem die Bezeichnung „Schweizer\nSchneesportschule Samnaun“ durch das Aufeinanderfolgen der Buchstabenkombination „Sch“ im Wort „Schnee“, „sp“ im Wort „Sport“ (welches ebenfalls wie „sch“\nausgesprochen wird) und wiederum „sch“ im Wort „Schule“ in Kombination mit dem\nlanggezogenen Doppel-„ee“ einen harmonischen, abgerundeter Klang erhält, ist\ndem Namen „Schweizer Skischule Samnaun“ durch das „k“ im Wort „Skischule“ ein\neher harter Klang eigen (vgl. auch BGE 121 III 377; 122 III 382).\n\nSchliesslich unterscheiden sich die Begriffe „Schneesportschule“ und „Skischule“ entgegen der Auffassung der Berufungsklägerin auch in ihrem Sinngehalt\nvoneinander. Zwar trifft es zu, dass heute im Unterschied zu früher, nebst dem Skifahren, auch andere moderne Disziplinen wie beispielsweise Snowboarden, Car-\n9\n\nving oder Skibobfahren in den Bereich des Schneesports fallen. Im weiteren Sinne\nsind dem Schneesport auch Sportarten wie Schlittenfahren oder das Schneewandern zuzurechnen. Es ist daher nicht zu bestreiten, dass in bezug auf die beiden\nBegriffe „Schneesport“ und „Skisport“ von einem Ober- und einem Unterbegriff gesprochen werden kann. Daraus auf eine Verwechslungsgefahr in bezug auf den\nSinngehalt der beiden Begriffe schliessen zu wollen, ginge jedoch zu weit. Das Skifahren unterscheidet sich teilweise grundlegend von den anderen, zum Teil erst in\nneuerer Zeit aufgekommenen Disziplinen, welche ebenfalls unter den Oberbegriff\n„Schneesport“ fallen. Dementsprechend trifft auch der Freizeitsportler und potentielle Konsument heute um so mehr eine klare Unterscheidung zwischen Skifahren\nals spezieller Einzeldisziplin einerseits und Schneesport als allgemeinem Begriff andererseits, der auch andere Sportarten umfasst. Dies zeigt sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung allein schon im Sprachgebrauch. So wird kaum ein Skifahrer\nsagen, er gehe auf die Piste, um Schneesport zu betreiben. Der Freizeitsportler, der\ndas Skifahren betreibt, sagt von sich, er sei ein Skifahrer und gehe zum Skilaufen.\nDer Begriff „Skisport“ ist also wohl als Unterbegriff des Schneesports zu verstehen.\nVom Wortsinn her betrachtet, stimmt er jedoch nach dem Gesagten mit dem Begriff\n„Schneesport“, welcher noch andere, vom Skifahren zum Teil grundlegend verschiedene Sportarten beinhaltet, nicht überein. Damit wird deutlich, dass auch der\nBegriff „Schneesportschule“ beim Konsumenten in bezug auf den Sinngehalt nicht\nden gleichen Eindruck erweckt wie der Begriff „Skischule“.\n\nKommt hinzu, dass sich die Bezeichnungen „Schweizer Skischule Samnaun“\nund „Schweizer Schneesportschule Samnaun“ auch hinsichtlich des Schriftbildes\nderart unterscheiden, dass eine Verwechslungsgefahr auszuschlies-sen ist. Das\nSchriftbild wird durch die Zahl der Buchstaben beziehungsweise der übereinstimmenden Buchstaben sowie durch die Verteilung der Ober- und Unterlängen geprägt\n(vgl. Baudenbacher, a.a.O., Rz 70 zu Art. 3 lit. d UWG). Zwar stimmen die beiden\nZeichen hinsichtlich der Bestandteile „Schweizer“ und „Samnaun“ im Schriftbild überein. Ebenso figuriert in beiden Namen der Begriff „Schule“. Die Schriftbilder beider\nNamen unterscheiden sich jedoch insofern deutlich voneinander, als der Bestandteil\n„Schneesportschule“ im Gegensatz zum Begriff „Skischule“ mit dem „p“ in der Mitte\ndes Wortes eine prägnante Unterlänge enthält und zudem aus annähernd doppelt\nso vielen Buchstaben besteht.\n\nZusammenfassend kann demnach festgestellt werden, dass die Zeichen\n„Schweizer Skischule Samnaun“ und „Schweizer Schneesportschule Samnaun“ in\nihrer gesamten Erscheinung beim Durchschnittsabnehmer keinen Eindruck hinter-\n10\n\n"}