Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass es einem Elternteil in der Regel zugemutet werden kann, nach Absolvierung des 10. Altersjahres durch das Kind eine entsprechende Tätigkeit aufzunehmen. Wie bereits die Vorinstanz festgehalten hat, hat der Berufungsbeklagte ihr allerdings zugestanden, dass sie keine Einkünfte erlangen wird. Ebenso ist festzuhalten, dass die Ehe der Parteien keine 10 Jahre gedauert hat, auch wenn sich die Parteien im Jahre 1976 bereits kennen gelernt haben.