Werden die Beträge für Steuern (maximal Fr. 63'600.--) und AHV/IV (Fr. 10'100.--) zum ermittelten Lebensstandard von jährlich Fr. 170'199.-- aufgerechnet, so beträgt die jährlich erforderliche Geldsumme zur Beibehaltung des Lebensstandards inklusive aller Steuern und AHV-Beiträge maximal rund Fr. 243'900.--. Diese Summe stellt die oberste Grenze des gelebten Lebensstandards dar. Die Bemessung des gebührenden Unterhalts ist folglich nach oben auf jährlich Fr. 243'900.-- begrenzt. 43