Unterhaltsberechnungen enthalten. Werde in Betracht gezogen, dass gemäss Ziff. 7 der Scheidungskonvention sie noch eine Liegenschaft mit einem Wert von Fr. 2.7 Mio. pfandfrei erhalte, zudem aus Erbvertrag trotz der Scheidung ein Vorvermächtnis von Fr. 2.5 Mio. sowie zwei Liegenschaften und die Aktien der U., verfüge sie über Leistungen, die alleine zur Altersvorsorge ausreichen würden. Der vereinbarte Unterhaltsbeitrag sowie die zusätzlichen Werte würden weit über das hinausgehen, was die Berufungsklägerin erhalten würde, wenn sie die Scheidungsvereinbarung nicht abgeschlossen hätte, zumal angesichts des Alters ihrer Kinder ihre Eigenversorgungskapazität zu beurteilen wäre.