Die Parteien hätten die klassische Rollenverteilung gewählt. Im Jahre 1996 bis 1998 seien durchschnittlich Fr. 277'241.-- jährlich für die Familie aufgewendet worden, was als gelebter Lebensstandard zu betrachten sei. Nach Abzug der Kosten für den ältesten Sohn und den Berufungsbeklagten, die nicht mehr im Haushalt leben würden sowie der Personalkosten für die nicht mehr tätige Haushaltsangestellte, ergebe sich noch ein Jahresaufwand von rund Fr. 170'000.--. Weiterer Aufwand durch die Steuerbelastung komme hinzu.