betrage. Weil der grösste Teil aller geschiedenen Schweizer ihren geschiedenen Frauen, die minderjährige Kinder zu betreuen hätten, mindestens 10% ihres Jahreseinkommens als nach-ehelichen Unterhalt bezahlen würden, sei nicht 38 einzusehen, weshalb dies angesichts der Vermögensverhältnisse nicht auch vorliegend der Fall sein sollte.