Zu dieser Einsparung seien sie gezwungen gewesen, weil der Berufungsbeklagte ihr und ihren Kindern nur noch monatlich Fr. 20'500.-- bezahlt habe. Weil der Pflichtige so unermesslich reich sei, widerspreche ein solcher Abzug dem Gerechtigkeits- und Billigkeitsgedanken. Die Berufungsklägerin und die Kinder hätten vor Steuern und AHV-Beiträgen einen Anspruch auf monatlich Fr. 24'090.--. Würden die Steuern und AHV-Beträge nicht mehr bezahlt, führte dies zu einer gewaltigen Schlechterstellung. Auch wenn ein Jahresunterhalt von Fr. 360'000.-- als hoch erscheine, so dürfe nicht übersehen werden, dass das Jahreseinkommen des Berufungsklägers mindestens Fr. 3.6 Mio., wahrscheinlich aber weit mehr