c) Wie bereits die Vorinstanz ausgeführt hat, können die Ehegatten im Vorfeld der Scheidung ohne weiteres eine Ehescheidungskonvention abschliessen. Dies ergibt sich einerseits aus der ausdrücklich in Art. 168 ZGB vorgesehenen Rechtsgeschäftsfreiheit unter den Ehegatten und andererseits selbstredend aus 31