cc) Schliesslich schlossen die Parteien gleichentags eine Vereinbarung ab, wonach sich der Berufungsbeklagte für den Fall der Aufhebung der gemeinsamen Vereinbarung unter anderem verpflichtete, für die drei Kinder insgesamt monatliche Unterhalts- und Erziehungsbeträge von je Fr. 2'000.-- bis zur Erreichung des 20. Altersjahres der Kinder, längstens jedoch bis zum Abschluss der Ausbildung eines jeden Kindes zu bezahlen. Überdies verpflichtete er sich zur Bezahlung von monatlich Fr. 9'000.-- an die Berufungsklägerin für ihren Unterhalt, ihre Vorsorge und die Führung des Haushaltes.