Lägen die Voraussetzungen nur für einen Teil der Vereinbarung vor, sei unter analoger Anwendung von Art. 20 Abs. 2 OR nur eine Teilgenehmigung auszusprechen. 4.a) Massgebend für die weitere Beurteilung der Streitsache ist entsprechend den Anträgen der Berufungsklägerin, ob die drei genannten Verträge eine Vertragseinheit darstellen und derart miteinander verbunden sind, dass sich eine 17 Prüfung nur gemeinsam rechtfertigt. Nur in diesem Fall wären alle drei Verträge zusammen auf die Nichtigkeit oder Ungültigkeit hin zu prüfen.