9. Das Grundbuchamt T. wird gerichtlich angewiesen, die Ehefrau als alleinige Eigentümerin der Liegenschaft Q. in T. (Parzelle Nr. 2789/Plan 1 im Grundbuch T.) einzutragen. 10. Die formellrechtlichen Anträge der Klägerin, mit welchen Auskunft über die beklagtischen Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangt wird, sowie die weiteren Begehren der Klägerin und des Beklagten werden, soweit darauf eingetreten wird, abgewiesen.