Amtliche Schätzungseröffnung oder vergleichbarer Beleg über den Verkehrswert des Gutes K. bei B. cc) Amtliche Schätzungseröffnung oder vergleichbarer Beleg über den Verkehrswert des Ferienhauses auf der kanarischen Insel H. f) Von der Steuerverwaltung der Stadt T. und des Kantons Graubünden: Sämtliche Steuererklärungen, Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen zwischen 1992 und 2000 lautend auf R. S., W. AG, Y. AG, Z. AG 2. Wenn aus den vorerwähnten edierten Belegen ersichtlich wird, dass der Beklagte andernorts weitere Vermögenswerte besitzt, behält sich die Klägerin ausdrücklich vor, auch hierfür die entsprechenden Editionen zu verlangen.“