In der übrigen Zeit, ausgenommen die Monate Juli/August, kann der Vater die Kinder jeweils am 4. Wochenende eines jeden Monats in T. besuchen. c) Während der Sommerschulferien im Juli/August kann der Vater die Kinder für 2 Wochen zu sich auf Gut K. in die Ferien nehmen oder zusammen mit ihnen irgendwohin in die Ferien verreisen. 3