C. Im Januar 1999 wurde beim Bezirksgerichtsgerichtspräsidenten Plessur ein Eheschutzverfahren anhängig gemacht. Mit Teilvereinbarung vom 15./24. Mai 2000 schliesslich beantragten beide Parteien dem Bezirksgericht Plessur die Ehescheidung, wobei sie über die Nebenfolgen keine Einigung erzielen konnten. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2000 liess M. S. folgende Anträge im Sinne von Art. 112 Abs. 3 ZGB betreffend die Nebenfolgen der Scheidung stellen: