B. Bereits im Jahre 1990 hatten die Parteien verschiedene Verträge abgeschlossen, nämlich am 2. Juli 1990 eine Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei gemeinsamen Haushalt und bei Aufhebung desselben, einen Erbvertrag sowie einen Nutzniessungsvertrag zu Gunsten von M. S. betreffend die Liegenschaft Q. in T.. Vor der Heirat schlossen die Parteien am 22. November 1991 einen Ehevertrag, einen Erbvertrag sowie eine Scheidungskonvention ab.