1 und 2). Flims ist weiter ein Kur- und Ferienort gehobener Klasse, in welchem den Grundstücken der Parteien nahegelegene Hotels unter anderem eine ruhige Lage nahe dem Flimser Wald versprechen (vgl. zB http://www.cresta.ch). Auch der Kläger, welcher nach eigener Darstellung das ruhige Wohnen in einer ländlichen Gegend schätzt und seinen Garten als Teil der Lebensqualität betrachtet, ist Nutzniesser genau dieser Qualitäten von Ruhe und Geborgenheit.